Bei der Medikamentenvorbestellung handelt es sich technisch nur um eine Reservierung. Ein verbindlicher Kaufvertrag wird erst im Rahmen der Abholung/Übergabe der Ware/Medikamente geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine gewisse Zeit zur Organisation benötigen. Wir informieren Sie, wann Ihre Vorbestellung bei uns abholbereit ist.
Verschreibungspflichtige Medikamente können nur gegen Vorlage der Originalverschreibung ausgegeben werden.
Gültigkeit der Verschreibungen in NRW:
Begriffserklärung
Nicht im Lager = das Medikament/Artikel ist in der Apotheke nicht im Lager, es kann aber durch Großhändler bezogen werden
Nicht lieferbar = der Hersteller / die Großhändler können das bestimmte Medikament/Artikel nicht ausliefern, deutschlandweit. Das bedeutet, dass die Apotheke auch Sie nicht beliefern kann.
Aut Idem - heißt aus dem Lateinischen übersetzt: "Oder ein Gleiches" – das bedeutet, hier ist die Apotheke verpflichtet, Ihnen ein Präparat mit dem gleichen Wirkstoff, der gleichen Stärke und Menge zu geben, unabhängig vom Hersteller, die der Arzt verordnet hat. Das Medikament ist genauso einzunehmen, wie der Arzt es gesagt hat. Ist das Kreuz bei "Aut Idem" gesetzt, muss exakt das auf dem Rezept verordnete Präparat des angegebenen Herstellers herausgegeben werden.
Kopieren Sie und ergänzen Sie die folgende Vorlage und schicken Sie es uns einfach an bismarck-apo-koeln@t-online.de
Betreff: z.B. Medikamentenvorbestellung / Max Mustermann
Rezeptpflichtige Medikamente können nur gegen Vorlage des Originalrezeptes ausgegeben werden.
MEDIKAMENTEN - Details
Name, Stärke, Packungsgröße/Stuckzahl, Anzahl der Packungen, aut-idem angekreuzt, PZN Nummer falls vorhanden.
ODER fotografieren Sie einfach das Rezept und schicken Sie das Foto per E-Mail als Anhang.
Rufen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.